Wir von der DBV zeigen dir alles was du über Versicherungen wissen solltest!
Hörst du auch in deinem Umfeld, dass du es dann ja jetzt geschafft hast, dass du dann ja jetzt mit deinem Halbtagsjob und den großzügigen Ferien viel Zeit hast, und dir zudem durch den gesicherten Beamtenstatus ja nichts mehr passieren kann?
Dabei wird leider oft vergessen welch große Verantwortung Lehrer in der Gesellschaft übernehmen. Du bist die Schnittstelle um Kinder und Jugendliche mit ihrer täglichen Arbeit auf die Zukunft vorzubereiten.
Dein Berufsalltag ist auf der einen Seite anspruchsvoll und herausfordernd, auf der anderen Seite aber auch abwechslungsreich und vor allem überwiegend sehr zufriedenstellend. Einfach ein toller Beruf!
Glücklicherweise ist in der Bevölkerung die Wertschätzung für deinen Beruf, für deine Arbeit als Lehrer, in den letzten Jahren deutlich angestiegen.
Du hast nun also genug damit zu tun deiner Verantwortung als Lehrer gerecht zu werden, und dabei bist du auch besonders schutzbedürftig, denn du bist in deiner täglichen Arbeit verschiedensten Risiken ausgesetzt.
Wir werden dich auf diesem Weg begleiten, denn besondere Berufsgruppen brauchen auch eine besondere, fachlich tiefgehende, Expertise.
Zunächst einmal ist es wichtig, sich finanziell abzusichern, falls dir vorgeworfen wird, schuldhaft einem Schüler oder Ihrem Dienstherrn einen Schaden zugefügt zu haben.
Solche Fälle können täglich vorkommen, wie z.B. die Verletzung eines Schülers oder Sachschäden am Eigentum Ihres Dienstherrn.
Ihr Dienstherr wird zwar zunächst für den Schaden aufkommen, kann jedoch später von dir Regress fordern.
Um sich vor diesen finanziellen Risiken zu schützen, benötigen du eine Diensthaftpflichtversicherung.
Als Lehrer erhältst du wie andere Beamte auch einen festgelegten Prozentsatz deiner Krankheitskosten von der Beihilfe erstattet.
Dieser Prozentsatz kann je nach Bundesland, familiären Verhältnissen oder beruflichem Lebensabschnitt variieren.
Wie kommst du jedoch an deine Beihilfe? - Wenn du vor dem Referendariat gesetzlich versichert bist und nichts unternimmst, bleibt deine gesetzliche Krankenversicherung automatisch bestehen.
Dein Mitgliedsstatus ändert sich dann lediglich auf „freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung“, und dein Krankenversicherungsbeitrag richtet sich ab diesem Zeitpunkt nach deinem Einkommen. Als verbeamteter Lehrer hast du jedoch die Wahlmöglichkeit.
Du kannst dich sowohl gesetzlich als auch privat versichern. Eine private Krankenversicherung, auch Restkostenabsicherung oder beihilfekonforme Krankenversicherung genannt, bietet in der Regel viele Vorteile.
Nicht nur sollte dein Beitrag allein aufgrund der parallelen Nutzung der Beihilfe günstiger sein, auch die Leistungen sind je nach Tarif deutlich umfangreicher als in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Angenommen, du bist längere Zeit krank und es ist absehbar, dass du deinen Job als Lehrer vielleicht gar nicht mehr oder nur noch teilweise ausüben kannst.
– Was machst man dann?
Eine einfache Berufsunfähigkeitsversicherung reicht in diesem Fall leider nicht aus – du benötigst eine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung.
Aber wie hoch sollte diese Versicherungssumme sein? Das ist keine einfache Frage, denn deine Ansprüche gegenüber deinem Dienstherrn ändern sich je nach deinem Beamtenstatus.
Daher benötigst du ein Produkt, das sich an die verschiedenen Phasen (Widerruf, Probe und auf Lebenszeit) anpasst, um sicherzustellen, dass dein Einkommen weiterhin in ausreichender Höhe fließt.
Genau dafür gibt es die Dienstanfängerpolice. Mit diesem Produkt sicherst du nicht nur deine Zukunft bei eventueller Dienstunfähigkeit ab, sondern du legst auch einen wichtigen Grundstein für deine Altersabsicherung.
Im Grunde hast du jetzt die drei wichtigsten Versicherungen bereits abgedeckt, die du auch schon vor deinem Eintritt ins Referendariat gebraucht hättest.
Denke aber bitte noch einmal kurz über ein weiteres, immer wichtiger werdendes Thema nach: den Strafrechtsschutz.
Leider leben wir in einer Zeit, in der vorgeworfene Straftaten zum Alltag eines Lehrers gehören können. Auch wenn Vorwürfe wie beispielsweise sexuelle Belästigung oder ungerechtfertigte Benotung oft aus der Luft gegriffen sind, musst du dich dennoch dagegen verteidigen, um deinen beruflichen Werdegang und deinen guten Ruf zu schützen.
Es ist kein angenehmes Thema, aber heutzutage sind Eltern deiner Schülerinnen und Schüler schnell mit einer Klage zur Stelle.
Sebastian Pätzold
Büro Dortmund
Martin Schwarz
Büro Bochum
Philipp Grauli
Büro Hagen
Anja Schwarz
Büro Bochum