„Und wer zahlt, wenn Du mal etwas kaputt machst?“
Das ist wahrscheinlich der meistgehörte Satz, den du im Zusammenhang mit einer Diensthaftpflicht zu hören bekommen hast, oder?
Das klingt für junge Lehrer doch ziemlich abstrakt, denn wenn ich etwas kaputt mache, dann ersetze ich es halt. – Das klappt in den meisten Fällen auch und gerade engagierte Lehrer greifen oftmals in die eigene Tasche um ihr Unterrichtsmaterial und ihren Klassenraum auf Vordermann zu bringen.
Aber hier übernehmen wir!
Wichtig für dich ist, dass wir hier nicht über ein zerbrochenes Geodreieck oder den obligatorisch verlorenen Zentralschüssel sprechen, sondern über Schäden, die ein normales Portemonnaie sprengen und dich auf Dauer belasten können.
Was sich banal anhört, kann dich in der Realität schneller treffen als erwartet, denn Schäden und Verletzungen durch oder bei Schüler sind das häufigste und gleichzeitig größte Risiko im Leben einer Lehrkraft.
Sei es auf Klassenausflügen, Schulveranstaltungen oder im Unterricht: Jeder, der schon einmal Aufsicht über eine Klasse hatte, kann nachvollziehen, wie schwierig es sein kann, einer Horde Kinder Herr zu werden und wie schnell dabei etwas passieren kann.
In so einem Fall können nicht nur die Eltern des verletzten Schülers auf dich zukommen um Schadensersatzansprüche geltend zu machen, sondern auch dein Dienstherr kann unter Umständen Regressansprüche anmelden, wenn ihm Fahrlässigkeit einer seiner Lehrkräfte vorgeworfen wird.
Damit du in solchen Fällen nicht allein da stehst, empfehlen wir dir unsere Diensthaftpflichtversicherung. Wir können dir zwar nicht versprechen, dass etwas passiert, aber wir versprechen dir,
dass wir da sind, wenn etwas passiert.
So kann auch ruhig mal etwas kaputt gehen.
😉
Sebastian Pätzold
Büro Dortmund
Martin Schwarz
Büro Bochum
Philipp Grauli
Büro Hagen
Anja Schwarz
Büro Bochum