So geht Beihilfe!

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Was ist die Beihilfe überhaupt?

Das Recht auf Beihilfe für angehende Lehrkräfte ist kompliziert und vielschichtig. Es basiert auf verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen und kann je nach Bundesland und Schulträger variieren.


Für viele Lehramtsanwärter und ihre Familien ist die Beihilfe ein wichtiger Aspekt der Gesundheitsversorgung. Sie unterstützt finanziell bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Geburten. Dennoch können trotz dieser Unterstützung oft noch Restkosten entstehen, die eigenständig abgedeckt werden müssen.


Auch nach dem Referendariat haben angehende Lehrer Anspruch auf Beihilfe, jedoch unter anderen Voraussetzungen. Die bestehenden Lücken in den Beihilfevorschriften können zu finanziellen Belastungen führen, die nicht von der Beihilfe übernommen werden.


Um diese Lücken zu schließen, ist es ratsam, einen Beihilfeergänzungstarif in der privaten Krankenversicherung abzuschließen. Dieser Tarif bietet zusätzliche Leistungen, die nicht von der Beihilfe gedeckt werden.


Besonders für angehende Lehrkräfte ist es wichtig, sich frühzeitig abzusichern. Ein aktiver Beihilfeergänzungstarif kann bereits während des Referendariats genutzt werden, um zusätzliche Kosten abzufedern.


Fragen über die Beihilfe


  • Wie funktioniert Beihilfe?

    Als angehender Lehrer oder Lehrerin bist du durch die Beihilfe krankenversichert. Im Unterschied zu den meisten anderen Arbeitnehmern trägt dein Arbeitgeber bzw. dein Dienstherr nicht teilweise deine Krankenversicherungskosten, sondern beteiligt sich direkt an den tatsächlich entstehenden Kosten im Krankheitsfall.


    Der Beihilfesatz variiert dabei je nach Bundesland und persönlicher Situation, liegt jedoch in der Regel zwischen 50 und 70 %.


    Damit du als Beamter oder Beamtin also vollständig abgesichert bist, ist eine beihilfekonforme Krankenversicherung unerlässlich.


    Eine private Krankenversicherung bietet dir zudem oft weitere Vorteile wie freie Arzt- und Krankenhauswahl.

  • Was leistet die Beihilfe für Beamte?

    Im Falle von Krankheitssituationen gewährt der Dienstherr im Rahmen seiner Fürsorgepflicht die Beihilfe auf Antrag.


    Die Beihilfestelle leistet Zahlungen für Leistungen von:


    • Ärzten und Zahnärzten,
    • Heilpraktikern und Psychotherapeuten

    Zusätzlich übernimmt sie Aufwendungen für:


    • Arznei- und Verbandsmittel,
    • Krankenhausleistungen und Ausgaben für die häusliche Krankenpflege,
    • Fahrt- und Unterkunftskosten, falls ambulante Leistungen außerhalb des Wohnortes in Anspruch genommen werden,
    • Rehabilitation und Kuraufenthalte,
    • Pflegeleistungen,
    • Geburts- und Todesfälle,
    • Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
  • Welche Personen erhalten Beihilfe?

    Beihilfeberechtigte Personen, die sich absichern können, umfassen:


    • Referendare
    • Beamte
    • Richterinnen und Richter
    • Versorgungsempfängerinnen und -empfänger (Pensionäre)

    Zusätzlich erhalten auch berücksichtigungsfähige Angehörige Beihilfe, wie zum Beispiel:


    • Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner (unter bestimmten Voraussetzungen)
    • Kinder
    • Witwen oder Witwer
    • Waisen oder Halbwaisen

    In deiner privaten Krankenversicherung werden berechtigte Angehörige ebenfalls mitversichert.


    Für Ehegatten gelten je nach Bundesland unterschiedliche Einkommensgrenzen (zum Beispiel darf dein Partner oder deine Partnerin in Nordrhein-Westfalen im Vorjahr maximal 20.878 € verdient haben; Stand 01.01.2024).


    Bei Fragen zur Beihilfeberechtigung deines Partners oder deiner Partnerin stehen wir dir auch gerne persönlich zur Verfügung.

  • Wie hoch sind die Erstattungen des Dienstherren?

    Die Beihilferegelungen des Bundes und der meisten angeschlossenen Bundesländer sehen vor, dass beihilfeberechtigte Personen einen bestimmten Prozentsatz ihrer angefallenen Krankheitskosten durch ihren Dienstherren erstattet bekommen.


    • Beamte mit max. einem Kind: 50 %
    • Beamte mit min. zwei Kindern: 70 %
    • Ehe- oder Lebenspartner:innen: 70 %
    • Kinder: 80 %
    • Versorgungsempfänger:innen (Pensionäre): 70 %

    Die Kosten, die über diese Erstattungssätze hinausgehen, zum Beispiel für Arztbehandlungen, werden von deiner Beihilfeversicherung erstattet.


    Es ist wichtig zu beachten, dass es auch bei den Erstattungssätzen in einigen Bundesländern Abweichungen geben kann. 


    Den genauen Satz ermitteln wir gerne während eines Beratungsgesprächs  für dich. 

  • Sind Studenten beihilfeberechtigt?

    In der Regel sind Studierende zu Beginn ihres Studiums noch über die Krankenversicherung ihrer Eltern mitversichert, es sei denn, sie werden während ihres Studiums bereits verbeamtet.


    Für Lehramtsstudierende ändert sich die Situation jedoch direkt mit Beginn des Referendariats. Ab diesem Zeitpunkt erhalten sie Beihilfe und sind verpflichtet, für eine eigene Krankenversicherung zu sorgen, die den genannten Beihilfevorschriften entspricht.


    Wir empfehlen daher, bereits zu Beginn des Studiums - am besten sogar noch früher - eine sogenannte Anwartschaft abzuschließen. Dadurch wird der aktuelle Gesundheitszustand "eingefroren", sodass später ein problemloser Wechsel in eine private Krankenversicherung möglich ist, selbst wenn in der Zwischenzeit größere Krankheiten auftreten, die die Aufnahme gefährden könnten.

  • Wie wird die Beihilfe beantragt?

    Die Beihilfestellen sind für Beamte eine wichtige Unterstützung in gesundheitlichen Angelegenheiten. Um diese Unterstützung zu erhalten, müssen beihilfeberechtigte Personen ihre Belege bei der Beihilfestelle einreichen, entweder über ein Formular oder eine spezielle Beihilfe-App.


    Ärzte und Krankenhäuser stellen ihre Rechnungen so aus, dass sie von den Beihilfestellen problemlos akzeptiert werden können.


    In einigen Fällen, beispielsweise bei bestimmten Behandlungsmethoden, müssen Anträge gestellt werden, bevor die Behandlung beginnt.

  • Wird die Beihilfe auch im Ausland gezahlt?

    Auch jenseits der Grenzen unseres Landes kümmert sich der Dienstherr um die Gesundheitskosten seiner Beamten.


    Für Behandlungen außerhalb der Europäischen Union gelten jedoch spezielle Regelungen:


    Die erstattungsfähigen Kosten sind auf das Niveau der im Inland geltenden Sätze begrenzt und werden nur auf Antrag erstattet.


Fragen über die private Krankenversicherung


  • Wie hoch sind die Kosten im Studium?

    Während des Referendariats profitierst du von unseren besonders günstigen Ausbildungskonditionen.


    Der tatsächliche Beitrag hängt jedoch von verschiedenen Faktoren wie deinem Alter, dem Umfang der Versicherung und der Gesundheitsprüfung ab.


    In der Regel liegt der Monatsbeitrag für deine Krankenversicherung bei uns zwischen 80 und 100 € - basierend auf unserer Erfahrung. 


    An dieser Stelle empfehlen wir dir unseren kostenlosen Beitragsrechner.


    Unsere Beratung ist übrigens immer kostenlos für dich!

  • Wonach berechnet sich der Beitrag in der beihilfekonformen Krankenversicherung?

    Die Beiträge für eine beihilfekonforme Krankenversicherung sind unabhängig vom Einkommen des Beamten und werden vielmehr durch den gewählten Versicherungsschutz, das Eintrittsalter und den Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss bestimmt.


    Es ist nicht möglich, die Beiträge später aufgrund von Verschlechterungen des Gesundheitszustandes oder des Alters anzupassen.


    Im Allgemeinen gilt, dass die Versicherungsbeiträge langfristig günstiger sind, je früher man sich versichert.

  • Wie versichere ich mich richtig?

    Die Frage, ob verbeamtete Lehrer sich privat oder gesetzlich versichern sollten, wird oft gestellt.


    Doch eigentlich ist die Antwort klar: Beamte haben keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, und daher macht die individuelle Beihilfe des Dienstherrn eine private beihilfekonforme Krankenversicherung in den meisten Fällen attraktiver, kostengünstiger und bietet einen umfangreicheren Schutz.


    Zudem bieten viele Versicherer wie die DBV günstige Ausbildungstarife für Beamtenanwärter ohne Altersrückstellungen und mit Absicherung des Gesundheitszustands als Beamter auf Probe bzw. auf Lebenszeit an.

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